v.l.n.r.: Ineke Neumann, Anastasia Hermann, Karina Rohts, Anja Nagel-Friedrichs
Bitte kommen Sie bei Fragen, Anregungen etc. auf uns zu. Sie erreichen uns unter pflegschaftggsh@web.de.
Info:
Das Schulgesetz finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de.
Wertvolle Informationen und Hilfestellungen bietet auch die Homepage der Landeselternschaft der Grundschulen in NRW: www.landeselternschaft-nrw.de
Unter www.bug-nrw.de können Sie sich über das OPUS-Netzwerk informieren, dem auch unsere Schule angeschlossen ist.
Unsere Aufgaben sind vielfältig. Eine mögliche Mitarbeit kann in den Klassenpflegschaften beginnen. Zum Anfang des Schuljahres wird in jeder Klasse von den Eltern ein Vorsitz und eine Vertretung gewählt. An diesem Klassenpflegschaftsabend werden alle Belange der Klasse besprochen. In der Regel finden zwei Klassenpflegschaftsabende pro Schuljahr statt.
Die Schulpflegschaft besteht aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden aller Klassen und kümmert sich im Namen der Eltern und Kinder um alle Fragen, die Unterrichts- oder Schulorganisation betreffen. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern in der Schule über die Klassenebenen hinaus und bietet eine gute Möglichkeit sich auszutauschen und einzubringen. Zusätzlich kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Darüber hinaus wird auch die Zusammenarbeit mit den Eltern bspw. bei Veranstaltungen besprochen.
In der Schulpflegschaft werden die Elternvertreter für die Schulkonferenz gewählt, welche in der Regel zweimal im Jahr tagt. Die Schulkonferenz ist das Gremium, in dem die Schulleitung, die Lehrervertretung und die Elternvertretung Entscheidungen für die Schule treffen.